Beitragsordnung

Beitragsordnung der Interessengemeinschaft DIY-HiFi (IGDH)

Die Beitragsordnung wurde am 03. Juli 2010 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 1 Höhe der Beiträge

  1. Der jährliche Mitglieds-Jahresbeitrag für natürliche Personen (Einzelmitglieder) beträgt 30,00 Euro.
  2. Der jährliche Mitglieds-Jahresbeitrag für Mitgliedsvereine, lt. § 5 der Satzung der Interessengemeinschaft DIY-HiFi (IGDH), beträgt 18,00 EUR, pro Mitglied des aufgenommenen Vereines.
  3. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120,00 EUR.

§ 2 Ermäßigung

  1. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Erwerbslose) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12,00 Euro.
  2. Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
  3. Bei besonderen Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag vollständig erlassen. Hierzu ist ein einstimmiger begründeter Beschluss notwendig.

§ 3 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar, in voller Höhe, oder mit der Annahme des Aufnahmeantrags, ab dem Aufnahmemonat fällig.
  2. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.