Beitragsordnung der Interessengemeinschaft DIY-HiFi (IGDH)
Die Beitragsordnung wurde am 03. Juli 2010 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Höhe der Beiträge
- Der jährliche Mitglieds-Jahresbeitrag für natürliche Personen (Einzelmitglieder) beträgt 30,00 Euro.
- Der jährliche Mitglieds-Jahresbeitrag für Mitgliedsvereine, lt. § 5 der Satzung der Interessengemeinschaft DIY-HiFi (IGDH), beträgt 18,00 EUR, pro Mitglied des aufgenommenen Vereines.
- Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120,00 EUR.
§ 2 Ermäßigung
- Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Erwerbslose) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12,00 Euro.
- Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
- Bei besonderen Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag vollständig erlassen. Hierzu ist ein einstimmiger begründeter Beschluss notwendig.
§ 3 Fälligkeit/Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar, in voller Höhe, oder mit der Annahme des Aufnahmeantrags, ab dem Aufnahmemonat fällig.
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.